Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Geschäfte der Immobilienwirtschaft, insbesondere der Besitz und Betrieb von Wohn- und Gewerbeimmobilien, sowie die Ausführung von Bauleistungen als Generalübernehmer, sowohl für eigene Rechnung als auch als Service- und Dienstleistungsangebot für Dritte. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Gesellschaften zu beteiligen, insbesondere in Form der Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften.