Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Betreiben von Immobiliengeschäften und damit zusammenhängende Geschäfte jedweder Art, insbesondere die Anmietung, Bewirtschaftung, Verwaltung und Vermietung von Wohn- und Gewerbeimmobilien, die Durchführung von Immobilienprojekten (Grundstücksparzellierung; Erwerb, Renovierung, Sanierung, Um-/Neubau und Verkauf von Wohn- und Gewerbeimmobilien) sowie das Erbringen von Dienstleistungen im Zusammenhang mit den vorgenannten Unternehmensgegenständen (Beratungs- und Vermittlungsgeschäft; Betrieb beweglicher Wirtschaftsgüter), selbst oder durch Unternehmen, an denen die Gesellschaft beteiligt ist.