Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Unternehmensgegenstand der Gesellschaft ist der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen aller Rechtsformen, die Erbringung von Verwaltungs- und Beratungsleistungen für die Beteiligungsunternehmen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei an-deren Unternehmen, insbesondere bei Kommanditgesellschaften, und die Verwaltung eigenen Vermögens, jeweils einschließlich aller Tätigkeiten und Geschäfte, die geeignet sind, den genannten Zwecken der Gesellschaft zu dienen.