Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
das Halten von Beteiligungen und die Geschäftsführung von Tochterunternehmen. Weiter der Im- und Export sowie der Handel mit Non Food-Waren verschiedener Art; außerdem der Betrieb einer Werbeagentur sowie die Erbringung von Service- und Beratungsdienstleistungen - insbesondere Webdesign, Grafik- und Mediengestaltung sowie Textilveredelung, einschließlich der Planung, Gestaltung und Durchführung von Marketingmaßnahmen aller Art