Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Produktion, Herstellung, Handel und Vertrieb von Maschinen und Geräten, Maschinenteilen und Sonderzubehör für die Lebensmittelindustrie (gewerbliche Nutzer), Produktion, Herstellung, Handel und Vertrieb von Maschinen, Maschinenteilen und Sonderzubehör für den nicht gewerbliche Nutzer. Produktion, Herstellung, Handel und Vertrieb von genehmigungsfreien Waren.