Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Wartung, der Kundendienst und die Reparatur von Wasseraufbereitungsanlagen jeglicher Art; ferner die Planung, Lieferung und Montage von Wasseraufbereitungsanlagen, Abwasserbehandlungsanlagen und Schwimmbadwasseraufbereitungsanlagen sowie der Handel mit Ersatzteilen und Zubehör zu den vorstehenden Anlagen.