Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
ist das Halten von Beteiligungen, die Geschäftsführung von Tochtergesellschaft und die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere Erwerb, Verwaltung und Verkauf von Immobilien, Beteiligungen, Forderungen und sonstigen Vermögenswerten sowie Entwicklung von Projekten und Beratung von Unternehmen. Unter § 34 c GewO fallende Tätigkeiten werden nicht ausgeführt