Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist
a) Betrieb von Seminar- und Fortbildungseinrichtungen,
b) Vorbereitung und Durchführung von Seminar- und Eventveranstaltungen,
c) Angebot von Seminarzusatzleistungen und Handel mit Waren, insbesondere Büromaterialen, Imageträgern, Souvenirs und Druckerzeugnissen,
d) Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen sowie
e) Übernahme der Komplementärfunktion für Kommanditgesellschaften, auch von Kommanditgesellschaften mit anderem Unternehmensgegenstand.