Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Vermögen und Unternehmensbeteiligungen sowie die Übernahme von administrativen und strategischen Aufgaben für die Unternehmen an denen Beteiligungen gehalten werden. Rechts- und Steuerberatung sind ausgeschlossen.