Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Verwaltung, das Halten und der Verkauf von Unternehmensbeteiligungen, Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, jeweils ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.