Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Halten und Verwalten eigenen Vermögens im eigenen Namen und für eigene Rechnung, sowie nicht als Dienstleistung für Dritte, sowie die Wahrnehmung der Funktion einer Führungsholding durch Erwerb, Gründung und Beteiligung an gewerblichen Unternehmen aller Art im In- und Ausland. Insbesondere bestimmt und koordiniert die Gesellschaft die Geschäftspolitik und -planung der verbundenen Unternehmen und kann die zentrale Geschäftsführung übernehmen.