Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
ist die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Wertpapier- und Optionshandel sowie der Erwerb, das Halten und Verwalten von (Mehrheits-)Beteiligungen an anderen Unternehmen in eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte