Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die ganzheitliche, wirtschaftliche Beratung von Privatpersonen und Unternehmen aller Gesellschaftsformen und die Hilfestellung bei sämtlichen privaten und betriebswirtschaftlichen Prozessen unter Ausschluss von Rechts- und Steuerberatung, das Betreiben von Märkten des Groß- oder Einzelhandels, das Halten von Beteiligungen sowie die Verwaltung von eigenem Vermögen.