Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Kauf und Verkauf, die Vermietung und Verpachtung sowie die Verwaltung von Grundstücken und Immobilien, sowie Hausmeisterdienste, die Verwaltung eigenen Vermögens und Beratung, ausgenommen rechts- und steuerberatende Tätigkeiten