Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Wahrnehmung einer Holding-Funktion durch Eingehung von Beteiligungen an gewerblichen Unternehmen aller Art im In- und Ausland zum Zwecke der Finanzanlage einschließlich der Übernahme der zentralen Geschäftsführung bei derartigen Beteiligungsgesellschaften und deren Vertretung. Insbesondere bestimmt und koordiniert die Gesellschaft die Geschäftspolitik und -planung des Konzernkreises.