Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Gesellschaften im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Erbringung von Beratungsleistungen jeglicher Art.
Außerdem der Erwerb, die Entwicklung, die Verwaltung, die Verpachtung und die Pacht, die Vermietung und Miete sowie die Veräußerung von bebauten und unbebauten Grundstücken (ohne Tätigkeiten im Sinne von § 34c Ge-wO), insbesondere im Bundesland Brandenburg.