Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens. Tätigkeiten, bei denen gesetzliche Genehmigungen vorliegen müssen, sind dabei ausgeschlossen. Gegenstand des Unternehmens sind weiter der Erwerb, das Halten und das Veräußern von Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte.