Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Unternehmensberatung sowie die Unterstützung von Unternehmen beim Aufbau ihrer Geschäftstätigkeit. Erlaubnispflichtige Geschäfte, insbesondere solche, die der Erlaubnis gem. § 34c GewO bedürfen, werden nicht betrieben.