Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die gewerbsmäßige Vermittlung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, gewerblichen Räumen und Wohnräumen sowie die Entwicklung und Nutzung von Grundstücken einschließlich deren Bewirtschaftung und Verwaltung. Die Gesellschaft verwaltet eigenes und fremdes Vermögen, insbesondere Grundbesitz. Sie kann sich an anderen Unternehmen beteiligen und die Geschäftsführung andauernd übernehmen.