Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Gegenstand des Unternehemens ist:
- Erwerb von Immobilien
- Entwicklung und Erschließung sowie Bebauung von eigenen Grundstücken, einschließlich der Vergabe entsprechender Aufträge
- Verwaltung, Vermietung und Verpachtung von eigenen Grundstücken