Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der An- und Verkauf von Immobilien, die Entwicklung von eigenen und im Rahmen von Geschäftsbesorgungsverträgen fremden Immobilien, Beteiligungen an Immobilien und Beteiligung an anderen Immobiliengesellschaften, die Verwaltung von Immobilien, die Immobilieninvestmentberatung und Verwaltung eigenen Vermögens sowie der Handel mit Waren verschiedener Art, insbesondere von Textilien und Autos.