Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- die ausschließlich erfolgsbezogen vergütete Arbeitsvermittlung in versicherungspflichtige Beschäftigung nach § 45 Absatz 4 Satz 3 Nr. 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch;
- Rechtsberatung in den Bereichen albanisches Recht; Arbeitsrecht, auch speziell albanisches Recht; Vertragsrecht, auch speziell albanisches Recht; Entsendungsrecht von Arbeitskräften aus dem Arbeitsbereich Südeuropa und Nicht-EU-Staaten;
- Vermittlung von Aufträgen aller Art;
- Vermittlung von Bauleistungen und Bauelementen;
- Partnervermittlung;
- Arbeitsvermittlung;
- Studentenvermittlung;
- Vermittlung und Durchführung von Bildungsmaßnahmen und Weiterbildungsangeboten;
- Beratung zur Arbeitssuche;
- Betreiben von Internetplattformen