Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
das Halten, die Verwaltung und die Finanzierung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften im In- und Ausland gleich welcher Rechtsform, sowie die Erbringung von Dienstleistungen. Insbesondere bestimmt und koordiniert die Gesellschaft die Geschäftspolitik und -planung der verbundenen Unternehmen und kann die zentrale Geschäftsführung übernehmen. Nach dem Kreditwesengesetz erlaubnispflichtige Geschäfte werden nicht betrieben