Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens sind
- der Erwerb von Grundstücken oder Immobilien, deren Aufteilung und Verwaltung;
- der Bau von Gebäuden auf eigenen oder fremden Grundstücken;
- die Durchführung von Sanierungs-, Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten durch Auftragsvergabe an Dritte.
Tätigkeiten, die einer Genehmigung nach § 34 c GewO bedürfen, können ausgeübt werden.