Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelprokura mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Die Urbanisierung, die Planung und die Erstellung von Wohn-, Gewerbe- und Industriebauten als Bauherr auf eigenen Grundstücken sowie auf Erbbau-/Pachtgrundstücken. Die Vermietung, die Verpachtung und die Verwaltung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Erbbau-/Pachtgrundstücken, grundstücksgleichen Rechten sowie von Wohn-, Gewerbe- und Industrieflächen und -gebäuden teilweise und im Ganzen, die Vermittlung des Abschlusses oder Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume und Wohnräume nach § 34 c Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GewO, das Beherbergungs- und Gaststättenwesen.