Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Wahrnehmung der Funktion einer Führungsholding durch Erwerb, Gründung und Beteiligung an gewerblichen Unternehmen aller Art im In- und Ausland. Ferner der Erwerb und Verwaltung von Patenten, Wirtschaftsgütern, Vermögensgegenstände, Immobilien und grundstücksgleichen Rechten. Insbesondere bestimmt und koordiniert die Gesellschaft die Geschäftspolitik und -planung der verbundenen Unternehmen und kann die zentrale Geschäftsführung übernehmen. Die Gesellschaft kann entgeltlich administrative, kaufmännische und technische Dienstleistungen an verbundene Unternehmen und Dritte erbringen.