Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die vermögensverwaltende Tätigkeit, insbesondere der An- und Verkauf von Immobilien im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, die Ver-waltung von Immobilien, die Verwaltung bestehender eigener und noch zu erwerbender Beteiligungen sowie der Erwerb von Wertpapieren.