Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung, der Ankauf und Verkauf sowie die Sanierung von Grundstücken; die Erbringung aller Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Entwicklung von Immobilienprojekten; die Erbringung von Leistungen gemäß § 34 c GewO, insbesondere die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung sowie die Baubetreuung im fremden Namen für fremde Rechnung; und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten.