Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beratung und Betreuung von Unternehmern und Investoren im In- und Ausland, Konzeptionierung, Entwicklung und Umsetzung von Kooperations-, Handels- und Joint-Ventures-Projekten und Vermittlung von Auslandsgeschäften aller Art sowie Immobilienhandel und -vermietung (auch nach § 34 c Gewerbeordnung). Zur Erfüllung vorgenannter Aufgaben kann die Gesellschaft Lizenzen vergeben, sich an Gesellschaften beteiligen und Unternehmen erwerben und/oder neu gründen.