Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
ist die Vermittlung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, gewerblichen Räumen und Wohnräumen gemäß § 34c Abs. (1) Nr. 1 Gewerbeordnung einschließlich der Vermittlung von Beteiligungen an entsprechenden Unternehmen sowie die Beratung in diesen Geschäftsfeldern; Tätigkeiten nach § 34c Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 Gewerbeordnung sind ausgeschlossen.