Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Forschung und Entwicklung, Technologie- und Managmentberatung sowie Technologietransfer für und zwischen Unternehmen, Forschungseinrichtungen, staatlichen und regionalen Behörden/Einrichtungen und Finanzgesellschaften/Banken in Deutschland und international und die Organisation von damit verbundenen Tagungen, Ausstellungen und Messen. Die Organisation von Sportveranstaltungen und Events.