Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen sowie die Gründung von anderen Unternehmen und die Beratung und Erbringung von Managementleistungen aller Art für diese Unternehmen, die Verwaltung eigenen Vermögens, die Beteiligung an anderen Unternehmen, auch als persönlich haftende Gesellschafterin.