Die Gesellschaft hat einen oder zwei Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind zwei
Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Der Erhalt und die Verwaltung der ihr von der Stadt übertragenen Grundstücke und Gebäude und ihre Weiterentwicklung; der Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, ihr Erhalt, die Verwaltung und Entwicklung sowie die Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden; die Errichtung von Gebäuden, ihr Erhalt, ihre Verwaltung und Entwicklung; das Betreiben sonstiger Geschäfte, sofern sie der Verwirklichung des Gesellschaftszweckes dienen und hiermit in unmittelbarem Zusammenhang stehen.