Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
I
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Herstellung und Bearbeitung von Kunstgegenständen, Bilderrahmen und Skulpturen, sowie der Betrieb von Webseiten, insbesondere als Informations-, Vertriebs-, Verkaufs,- und Forumsportale für die hergestellten oder bearbeiteten Gegenstände.