Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- Die Vermittlung des Abschlusses (und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss) von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume, gewerbliche Räume, - die Vermittlung des Abschlusses (und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss) von Verträgen über Darlehen (mit Ausnahme von Verträgen im Sinne des §34i Abs. 1 Satz 1 GewO), - die Vorbereitung/Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr in eigenem Namen für eigene/fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern, sonstigen Nutzungsberechtigten, von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte, - die wirtschaftliche Vorbereitung / Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung.