Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Besitz, Verwaltung, Vermietung/Verpachtung und Verwertung von Grundstücken oder Miteigentumsanteilen an Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen, soweit es sich nicht um genehmigungspflichtige Tätigkeiten handelt.