Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
sind der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der LHG GmbH & Co. KG mit Sitz in Cottbus, deren Unternehmensgegenstand die Bewirtschaftung, die Verwaltung und die Verwertung des eigenen Vermögens ist. Die Gesellschaft darf sich an anderen Unternehmen gleichen oder ähnlichen Gegenstandes beteiligen, auch als alleinige Komplementärin und solche Unternehmen übernehmen. Die Gesellschaft darf auch Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte vornehmen, die mit ihrem Gegenstand im Zusammenhang stehen und/oder diesem nützlich sind.