Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Fliesenlegerarbeiten aller Art, Trockenbau, Estrichverlegen, Putzarbeiten, Bodenlegerarbeiten, Einbau von genormten Baufertigteilen, Maurer-und Klinkerarbeiten, Bauhelfer, Monteur, Bühnenhelfer, Vermietung und Verpachtung von Kfz und Baumaschinen sowie alle Geschäfte, die dem Unternehmen wirtschaftlich dienlich sind.