Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Baubetreuung und Bauüberwachung, Entwicklung und Vermittlung von Bauaufträgen an Nachunternehmer, die Bewirtschaftung und Verwaltung von Gebäuden, Anlagen und Einrichtungen, Trockenbau, Fliesen-, Platten- und Mosaikverlegung, Kabelverlegung im Hochbau, Abriss, Raumausstattung.