Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft kann einzelnen Vorstandsmitgliedern das Recht zur alleinigen Vertretung erteilen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
der Erwerb, die Entwicklung und die Verwaltung von Immobilien sowie die Erbringung von Planungs- und Verwaltungsleistungen im Bereich der Immobilienwirtschaft unter Ausschluss erlaubnispflichtiger Tätigkeiten