Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Planungs- und Baudienstleistungen, Baubetreuung, Handel mit Baustoffen und Zubehör, Verwaltung von Immobilien im eigenen Namen, keine erlaubnispflichtigen Tätigkeiten im Sinne der Gewerbeordnung, Konzeptentwicklung im Ladenbau, Erbringung von Visualisierungsdienstleistungen, Erbringung von GU-Leistungen, Vermittlung von Geschäftskontakten