Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere auch der Erwerb, das Sanieren, das Entwickeln, das Verwalten und Vermieten von Immobilien sowie deren Veräußerung, sowie der Erwerb und die Verwaltung sonstigen Anlagevermögens wie Wertpapiere u.ä., jeweils ausschließlich im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte.