Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- Erwerb und Verkauf von Immobilien einschließlich der Entwicklung und Erschließung sowie Bebauung von eigenen Grundstücken einschließlich der Vergabe entsprechender Aufträge
- Verwaltung, Vermietung und Verpachtung von eigenen Grundstücken.
- Dienstleistung und Handel jeder Art, soweit keine gesonderte Genehmigung hierfür erforderlich ist
- Die Gesellschaft kann Geschäfte aller Art tätigen, die mit dem Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang stehen, sofern hierfür keine gesonderte Genehmigung erforderlich ist oder die Genehmigung allgemein oder im Einzelfall erteilt ist.