Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Onlinehandel mit Nonfood-Artikeln: Haus- und Gartenbedarf, Industriebedarf, Autozubehör, Spielwaren, Freizeit und Karneval, technische und elektronische Artikel; Personalgestellung, Fullfilmentgeschäft, Vermietung beweglicher Wirtschaftsgüter, Dienstleistungen im Onlinewarenhandel, zum Beispiel Verpackung und Versand, soweit es sich nicht um genehmigungs- oder erlaubnispflichtige Tätigkeiten handelt oder die Genehmigung bzw. Erlaubnis allgemein oder im Einzelfall vorliegt.