Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
der Vertrieb von Produkten und Sachen im Sinne des § 93 BGB, die Unterstützung von Einzelhandelsunternehmen in Warenwirtschafts- und Inventurprozessen durch die sensorbasierte Erfassung von Waren-beständen, die Durchführung von Sicherheitsschulungen, die Tätigkeit als Organisations- und Wirtschaftsberater und die Erbringung von Leistungen in der automatisierten Datenverarbeitung soweit sie nicht einer besonderen Erlaubnis oder Genehmigung bedürfen.