Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Planung und Bauleistung von Hoch- und Tiefbaumaßnahmen, Maßnahmen der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung, Straßenbau, Abfallwirtschaft sowie Ausrüstungen für Industrie und Gewerbe