Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Übernahme der Geschäftsführung als persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin), insbesondere für die IK Bau GmbH & Co KG mit dem Sitz in Cottbus, die Vornahme aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäften sowie die unmittelbare und mittelbare Förderung des Unternehmenszweckes der Gesellschaften innerhalb ihrer Unternehmenszwecke sowie die Vermögensverwaltung.