Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Straßentransport von Gütern, Lagerung und Aufbewahrung von Waren, Speditionsgeschäfte, Groß- und Einzelhandel mit Kraftfahrzeugen, ausgenommen Motorräder, Großhandel mit Holz, Baustoffen und sanitärer Ausstattung und sanitären Anlagen, Kauf und Verkauf von Immobilien auf eigene Rechnung, Vermietung und Verwaltung von eigenen oder geleasten und gemieteten Immobilien, Vermietung von Baumaschinen und -geräten, Vermietung von Kraftfahrzeugen, darunter Lastkraft- und Personenkraftwagen, sowie die Verwaltung eigenen Vermögens.