Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung von Grundstücken
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, insbeosndere der Erwerb, die Veräußerung, die Vermietung die Verpachtung dieser Immobilien auf eigene Rechnung, nicht für Dritte, unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz (KWG). Die Gesellschaft führt keine Geschäfte im Sinne des § 34c Gewerbeordnung.