Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen, Geschäft mit Vorratsgesellschaften, die Unternehmensberatung, das Leasinggeschäft, die Erbringung von Büroservicedienstleistungen, das Arrangieren und Strukturieren von unternehmerischen Beteiligungen und Finanzierungen, Factoring und die Finanzierung von Gerichtsprozessen Dritter.